Was ist eigentlich ein Schutzkonzept?

Ein Schutzkonzept dient den Kindern im Verein. Es hilft Grenzverletzungen, Gewalt, Übergriffe und sexuellen Missbrauch zu verhindern. Es beschreibt verbindliche Regelungen im Umgang damit. Ein Schutzkonzept ist mehr als ein Haufen Papier. Es ist ein offener und lebendiger Prozess im Verein.

Wem hilft ein Schutzkonzept?

Der ganze Verein bekommt Sicherheit. Kinder, Jugendliche aber auch Erwachsene erhalten ein Umfeld, in dem sie sich sicher fühlen können und in dem aufeinander geachtet wird. Ehrenamtlich tätige erhalten eine Orientierungshilfe für ihre Bereiche und alle Verantwortlichen im Vorstand und Sparten wissen was im Fall der Fälle zu tun ist. Es werden hektische Kurzschlüsse vermieden. 

Praktische Beispiel:

  • Umgang mit Umkleide- und Duschräumen
  • Hilfestellungen im Sport bei denen Erwachsene und Kinder in direkten Körperkontakt kommen
  • Art und Weise der alltägliche Kommunikation in Sportgruppen
  • Leitfäden für Fahrten und oder Freizeiten
  • Etc.

Wie funktioniert die Erstellung?

Gemeinsam erarbeiten der Verein, Landkreis Diepholz und der KreissportBund die Bausteine für das Konzept. Ein Verein ist ein vielfältiger Ort, deshalb können sich alle Mitglieder und Sparten an der Entwicklung beteiligen. Dazu wird es in den nächsten Monaten Workshops und Arbeitsgruppen geben, wir werden mit den Kindern und Jugendlichen und den Sparten gemeinsam arbeiten. Alle können sich einbringen, immer nach den eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten!

Wie lange dauert das?

Ganz einfach: bis es fertig ist. Wir möchten dieses Jahr vieles bewegen und gemeinsam Inhalte erarbeiten. Aber der ganze Prozess wird neben der eigentlichen Arbeit im Verein stattfinden. Deshalb müssen wir gemeinsam schauen, wie schnell wir sind und wann wir der Öffentlichkeit unsere Ergebnisse präsentieren können.

Was ist das Ergebnis des Ganzen?

Im Idealfall entsteht ein Schutzkonzept, in dem festgehalten wird, wie der Verein Kinder, Jugendliche und Erwachsene in seinen verschiedenen Bereichen schützt. Dazu gilt es Regeln, Maßnahmen und Verantwortliche zu benennen. Durch eine Ergänzung der Satzung wird es fester Bestandteil des Vereins.

Wen kann ich ansprechen?

Sprecht uns bei Fragen oder für weitere Informationen, aber auch für Rückmeldungen und Wünsche bitte direkt an, wir wollen diesen Prozess gemeinsam mit Euch gestalten!

TSV Bassum v. 1858 e.V.

Vorsitzender

Horst Schlottmann 

Telefon: 04241 4447

TSV Bassum v. 1858 e.V.

Sozialwartin

Ulrike Peiser-Winkelmann

Telefon: 04241 4447

Landkreis Diepholz

Kreisjugendpflege

Torben Kohring 

Telefon: 05441 976-1121

Mobil: 0176 19761388

torben.kohring@diepholz.de

KreisSportBund Diepholz

Sportreferent

Tjarden Lohmeier-Kraus

Telefon: 04247 971552

Mobil: 0151 46192579

tjarden.lohmeier@sportregion-ni-dh.de

 

Übungsleiter/in – Wie verhalte ich mich richtig?

Kinder- und Jugendschutzkonzept

Zusammen mit dem Kreissportbund und der Jugendhilfe beim Landkreis Diepholz plant der TSV Bassum die Aufstellung eines Kinder- und Jugendschutzkonzeptes als kreisweites Pilotprojekt. Derzeit erfolgen die Abstimmungsgespräche zwischen den beteiligten Stellen. Als nächstes erfolgt dann eine Vorstellung der Phasen zur Erstellung eines Konzeptes im Vorstand des TSV Bassum.
Ziel des TSV Bassum ist es, den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor verschiedenen Problemsituation sicherzustellen. Dabei geht es auch um die Schulung der mit der Betreuung von minderjährigen Kindern und Jugendlichen beauftragten Übungsleiter des TSV Bassum. Wir können in vielen Fällen keine Lösung des Problems erreichen, aber wir wollen wenigstens als Ansprechpartner/in und Hinweisgeber für weiterführende Stellen agieren zu können. 
Wir sehen darin eine Fortschreibung bzw. Ergänzung unserer im Rahmen der Übungsleitervereinbarungen eingegangenen Selbstverpflichtung. Bereits heute sollen/müssen unsere Trainer/innen und Betreuer/innen folgenden Kodex zustimmen:

Der nachfolgende Verhaltenskodex ist die Grundlage meiner Arbeit.

  • Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ich verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
  • In der Kinder- und Jugendarbeit übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ich gehe aktiv gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches, gewalttätiges und abwertendes verbales und nonverbales Verhalten vor.
  • Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und deren Entwicklung unterstützen, sowie die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen respektieren.
  • Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation (Doping).
  • Das Wohl der mir anvertrauten Kinder u. Jugendlichen geht meinen sportlichen Zielen vor.

Die folgenden Verhaltensregeln dienen dem Schutz von Kindern u. Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art und dem Schutz von Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor einem falschen Verdacht.

  • Kein Einzeltraining ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte. Bei geplantem Einzeltraining wird immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten.
  • Keine Privatgeschenke an Kinder. Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Mitarbeiter bzw. einer weiteren Mitarbeiterin abgesprochen sind.
  • Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Übungsleiters (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen.
  • Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern. Übernachtungen in Gruppen von Kindern und Jugendlichen sind möglich.
  • Es werden keine Geheimnisse mit Kindern und Jugendlichen geteilt.
  • Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern und Jugendlichen. Kontakte,
    z. B. beim Techniktraining, müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  • Transparenz im Handeln. Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Verantwortlichem abzusprechen und die Zustimmung des Kindes / Jugendliche muss vorliegen.
  • Ich lasse Kinder und Jugendliche an Arbeitsdiensten und ähnlichen Tätigkeiten nur teilnehmen, wenn dazu die Zustimmung der Eltern vorliegt. Insbesondere im Umgang mit elektrischen oder motorgetriebenen Geräten.

Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieser Verhaltensregeln zum Schutz der mir anvertrauten Kinder und Jugendliche im TSV Bassum v. 1858 e. V..

Die Übungsleiter/Innen in unseren 12 Sparten leisten ehrenamtliche Jugendarbeit, ohne die eine Gesellschaft nicht auskommen kann. Jugendhäuser können die wertvolle Arbeit in den Vereinen nicht ausgleichen – weder inhaltlich noch bezüglich ihrer Kapazität.

Wir im TSV Bassum wollen unsere ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen so gut wie möglich machen. Dazu gehört auch, dass wir uns der möglichen Problemsituationen bei unserer ehrenamtlichen Arbeit bewusst sind und präventiv zur Vermeidung von Problemsituation beitragen.

Die Links führen euch zu interessanten Broschüren hinsichtlich des Umgangs mit Kindern und Jugendlichen bei eurer ehrenamtlichen Arbeit. Die Broschüren wollen mit Erfahrungen und Hinweisen aus der Praxis weiterhelfen.

Der TSV Bassum plant den Aufbau eines Schutzkonzeptes für Kinder und Jugendliche im Verein. Die Broschüren und ihre Ratschläge werden sich darin wiederfinden.