Der zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Stufenplan trifft auch Aussagen zu Sportangeboten. Was letztlich in Niedersachsen genau übernommen wird, soll in der neuen Corona-Verordnung am Samstag veröffentlicht werden. Dies bleibt abzuwarten.
Dem abgestimmten bundesweiten Stufenplan sind folgende für den Sport wichtige Regelungen zu entnehmen:
STUFE EINS (1. März) und ZWEI (8. März):
- Regelungen zum Sport unverändert – siehe Schaubild auf der Homepage.
STUFE DREI (frühestens ab 8. März):
- Stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner: Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.
- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen ODER stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100:
Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.
STUFE VIER (frühestens ab 22. März):
- Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
- Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen:
Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt. - Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 ODER Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen:
Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig - , kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen.
STUFE FÜNF (frühestens ab 5. April):
- Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
- Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.
- Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 ODER stabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.
Für die Stufen drei bis fünf gibt es - ähnlich der Kontaktregelung - eine NOTBREMSE: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen.