Die von heute an bis voraussichtlich zum 09. Mai 2021 geltende Corona-Verordnung Niedersachsen bietet unverändert nur Sportmöglichkeiten für Kinder bis einschließlich 14 Jahren in einer Gruppenstärke von max. 20 Kindern sowie zwei Betreuern.
Daneben ist Sport mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes oder max. zwei Personen eines anderen Haushaltes möglich. Bei einem Inzidenz-Wert von unter 35 eventuell per Sonderverordnung max. 10 Personen aus drei Haushalten.
Die Nutzung von Duschen und Umkleidekabinen ist nicht zulässig.
Die Nutzung der Sportstätten an sich muss zudem vom jeweiligen Eigentümer zugelassen sein. Dies trifft für die Hallen der Stadt Bassum zu, nicht aber für die große Sporthalle des Lk Diepholz.
Damit wurden leider die vielen Anregungen verschiedener Stellen, die Sportmöglichkeiten deutlich zu erweitern und altersmäßig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr zu erweitern, nicht erhört.
Für die Sportler/Innen im TSV Bassum keine gute Nachricht. Umso mehr sollten wir die Vorgaben zum AHA und zum Kontakt einhalten, um die Einschränkungen baldmöglichst beenden zu können.
Bleibt gesund und „negativ“ – Haltet AHA ein – Nutzt die Möglichkeit der Impfung
Weitere Infos: Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
Infos zu: Sport – Antworten auf häufig gestellte Fragen