Geplant 18.03.2022
In seiner letzten Sitzung hat sich der Vorstand darauf verständigt, den angedachten Termin der Jahreshauptversammlung beizubehalten. Um 19.00 Uhr dann wahrscheinlich wegen der Corona-Pandemie wieder in der Alten Sporthalle.
Neben Ehrungen, den Berichten des Vorsitzenden, des Rechnungsführers und der Spartenleitungen sowie der Kassenprüfer stehen dann auch Wahlen auf der Tagesordnung.
Im Rahmen der Änderung der Eintragungen im Vereinsregister wurde durch den eingeschalteten Rechtsbeistand nach deren Rücksprache mit dem Vereinsregistergericht leider mitgeteilt, dass die Wahlen am 08.10.2021 nicht satzungskonform durchgeführt wurden. Die durchgeführte Blockwahl ist nicht ausdrücklich in der Vereinssatzung zugelassen. Das wäre aber erforderlich gewesen, damit die Wahlen rechtswirksam sind.
Dies hatte zur Folge, dass drei Funktionen im geschäftsführenden Vorstand aufgrund der beibehaltenen Rücktritte der Personen vakant waren. Lediglich Horst Schlottmann als Vorsitzender, Peter Plaumann als stv. Vorsitzender sowie Annette Brockmann als Mitgliederverwaltung waren wirksam im Amt. Damit war der TSV Bassum handlungsfähig, was der Rechtsbeistand in einem Schreiben an den Verein auch festgestellt hat. Die Vakanz der Funktionen konnte jedoch keinen Bestand haben.
Der Vorstand hat von einer Vorverlegung der Jahreshauptversammlung keinen Gebrauch gemacht, weil deren Vorbereitung Zeit benötigt und der Termin damit auch nicht deutlich vor dem jetzt geltenden Termin möglich gewesen wäre.
Stattdessen hat er von der satzungsrechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht und die vakanten Funktionen mit geeigneten Mitgliedern besetzt.
Konkret hat er in Einzelabstimmungen jeweils einstimmig beschlossen, Rainer Sprick als stv. Vorsitzenden, Thomas Dinter als Geschäftsführer und Patrik Remmert als Rechnungsführer einzusetzen. Jeweils kommissarisch bis zur nächsten Jahreshauptversammlung. Alle nahmen die Ernennung an. Der geschäftsführende Vorstand ist somit wieder vollständig besetzt.
Die Vorstandsmitglieder waren sich einig, künftig vergleichbare Sachverhalte sorgfältiger und satzungskonform zu behandeln.
Der Vorstand