Weitere Lockerungen der bisherigen Corona bedingten Einschränkungen

Ab Montag 06.07.2020

(8) 1Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschließlich Fitnessstudios ist zulässig, wenn

  • 1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  • 2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
  • 3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgerate, durchgeführt werden,
  • 4. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden.

Abweichend von Satz 1 Nr. 1 und 2 ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt.

In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und die Telefonnummer jeder an der Sportausübung Beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen.

Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.

Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung sind zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu jeder anderen Person, die weder zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält;
beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Sätze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.

 

ALT:

(8) 1Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschließlich Fitnessstudios ist zulässig, wenn

  • 1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
  • 2. ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird,
  • 3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgerate, durchgeführt werden,
  • 4. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
  • 5. Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das erforderliche Minimum vermindert wird.

2Abweichend von Satz 1 Nr. 5 sind Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung im Freien zugelassen, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört,

eingehalten wird; betragt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, so ist Absatz 5 c Satze 2 bis 7 entsprechend anzuwenden.

  • Eine Kleingruppe in diesem Sinne ist ein Team aus max. 30 Personen, das sich bespielsweise zum Training trifft. Aber es besteht auch die Möglichkeit eines Testspiels mit max. 30 Personen für beide Teams.
  • Die Dokumentationspflicht obliegt dem Übungsleiter.
  • Die Einhaltung der Vorgaben für die Zuschauer, wenn mehr als 50 Personen anwesend sind, ist ebenfalls durch die Übungsleiter sicherzustellen. Ist dies nicht möglich, sind nicht mehr Personen als 50 das Zuschauen zu ermöglichen. Auf die Abstandsregelung von 1,5 m ist hinzuweisen.

Weitere Meldungen

Scheine für Vereine

om 27.05. bis einschließlich 30.06.2024 könnt ihr die Vereinsscheine in allen teilnehmenden REWE-Märkten erhalten. Pro 15€ Einkaufswert gibt es wieder…

Weiterlesen
Phrasen für den guten Zweck

Trauerland – Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche erreichte Anfang des Jah-res die Zuwendung aus einer ungewöhnlichen Spendenaktion: Die 3.…

Weiterlesen
600 Euro für die Sparte Ringen

Im letzten Jahr waren es die Judo-Sportler im TSV Bassum, die sich über eine Spende der VoBa freuten. In diesem Jahr freuen sich die Ringer im TSV…

Weiterlesen
Stehender Applaus für Gerhard Schlung

Verleihung der Ehrenmitgliedschaft im TSV Bassum v. 1858 e. V. ***

Ehrung für die 65. Wiederholung des Deutschen Sportabzeichens

Weiterlesen
Judo-Sportler bekommen Zuschuss für Judo-Matten

Die Judo-Sportler im TSV Bassum freuen sich über die Spende. Sie wird zur Finanzierung der angeschafften Judo-Matten genutzt. Die Spende stammt aus…

Weiterlesen
Mitgliederversammlung 2023 im NWDSB

Mitgliederversammlung TSV Bassum v. 1858 e. V. 
17. März 2023 Beginn 19.00 Uhr 

Nordwestdeutschenschützenbund (NWDSB), Lange Straße 68-70

Frühzeitig…

Weiterlesen
Bundesfreiwilligen Dienst beim KSB-Diepholz

Der Sport spielt schon immer eine große Rolle in meinem Leben. Bei meinem Heimatverein, dem TSV Bassum, übernehme ich die Rolle des Jugendvertreters…

Weiterlesen
Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung im Gebiet des Landkreises Diepholz

Auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.

2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli…

Weiterlesen
Ferienkiste 2022 - Turnsparte organisierte „Mini-Sportabzeichen“

Karin Kornetzky und ihre Mitstreiter riefen und 19 Kinder folgten dem Ruf. Ein Kind hatte sich abgemeldet und fünf Kinder erschienen leider nicht. Es…

Weiterlesen
„Kalli“ – unser ältestes Mitglied ist verstorben - Ruhe in Frieden.

So wie links im Bild haben viele Mitglieder des TSV Bassum Karl-Heinz Boehlke erlebt und werden ihn sicherlich so auch in Erinnerung behalten.

Stets…

Weiterlesen
Sachbeschädigung beim TSV Bassum

Erst am vergangenen Samstag haben ehrenamtliche Helfer die Umrandung des Mülltonnenplatzes gestrichen. Bereits in der folgenden Nacht haben bisher…

Weiterlesen
Ringer des TSV Bassum super erfolgreich bei den Landesmeisterschaften

Die Bilanz in Hannover: 3 x Gold und 2 x Silber für Einzelsportler sowie den 2. Platz für die B-Jugend und den 3. Platz für die C-Jugend. In der…

Weiterlesen
(Weiter) Gemeinsam gegen Corona

Auch wenn viele Einschränkungen nicht mehr gelten, bitte schützen Sie sich und andere Menschen und tragen freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung an den…

Weiterlesen