Die derzeit aktuelle Corona-Verordnung lässt den Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen im öffentlichen und privaten Raum (in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) zu.
Was heißt das genau?
- Es muss keine „feste“ Gruppe mehr sein. Es können sich also auch Sportler aus verschiedenen Teams zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Sport verabreden. Es gilt aber die Mengenbeschränkung.
- Es sind die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon) aller am Training oder Spiel teilnehmen Sportler aufzunehmen und für drei Wochen griffbereit zu halten.
- Konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Sportanlagen können vollständig geöffnet werden. Das heißt, die Umkleiden, Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräume können benutzt und betreten werden. In den Umkleiden, in den Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräumen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Falls das aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich ist, können diese Räumlichkeiten nur einzeln betreten werden.
- Der Trainer/ die Trainerin oder eine andere feste Ansprechperson sollte die Verantwortung für die Dokumentation übernehmen.
- Beim Training oder beim Wettkampf/Spiel dürfen 30 Personen gegeneinander spielen. Das schließt die eingewechselten Sportler ein. Ebenso das Schiedsrichtergespann. Folglich muss vorher eine Verständigung erfolgen, welche Anzahl Auswechselspieler tatsächlich eingewechselt werden dürfen. Ausgewechselte Spieler sollten während des Wettkampfes/Spieles nur Kontakt zu den möglichen Einwechselspielern aufnehmen.
- Findet ein Wettkampf in Turnierform statt, gelten die Aussagen auf das jeweilige Turnierspiel bezogen.
Die konkrete Ausübung/Ausgestaltung von Sportarten und die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln haben der Deutsche Olympische Sportbund mit den Spitzenfachverbänden und den Landessportbünden in sportartspezifischen Übergangsregeln aufgeschrieben. Weitere Informationen findet man auch auf der Homepage des Niedersächsischen Landessportbundes.
Diese sportspezifischen Übergangsregeln der Sportfachverbände können jedoch strenger sein, als die aktuellen Anpassungen der Niedersächsischen Verordnung. Grundsätzlich gelten aber die Vorgaben und Voraussetzungen der jeweils aktuellen Niedersächsischen Verordnung und Anordnungen der zuständigen Gesundheitsämter.