Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen zugelassen

Die derzeit aktuelle Corona-Verordnung lässt den Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen im öffentlichen und privaten Raum (in öffentlichen oder privaten Sportanlagen) zu. 
Was heißt das genau?

  • Es muss keine „feste“ Gruppe mehr sein. Es können sich also auch Sportler aus verschiedenen Teams zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Sport verabreden. Es gilt aber die Mengenbeschränkung. 
  • Es sind die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon) aller am Training oder Spiel teilnehmen Sportler aufzunehmen und für drei Wochen griffbereit zu halten. 
  • Konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Sportanlagen können vollständig geöffnet werden. Das heißt, die Umkleiden, Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräume sowie Gemeinschaftsräume können benutzt und betreten werden. In den Umkleiden, in den Wasch-, Dusch-, Toiletten- und Sanitärräumen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Falls das aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich ist, können diese Räumlichkeiten nur einzeln betreten werden.
  • Der Trainer/ die Trainerin oder eine andere feste Ansprechperson sollte die Verantwortung für die Dokumentation übernehmen.
  • Beim Training oder beim Wettkampf/Spiel dürfen 30 Personen gegeneinander spielen. Das schließt die eingewechselten Sportler ein. Ebenso das Schiedsrichtergespann. Folglich muss vorher eine Verständigung erfolgen, welche Anzahl Auswechselspieler tatsächlich eingewechselt werden dürfen. Ausgewechselte Spieler sollten während des Wettkampfes/Spieles nur Kontakt zu den möglichen Einwechselspielern aufnehmen.
  • Findet ein Wettkampf in Turnierform statt, gelten die Aussagen auf das jeweilige Turnierspiel bezogen.

Die konkrete Ausübung/Ausgestaltung von Sportarten und die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln haben der Deutsche Olympische Sportbund mit den Spitzenfachverbänden und den Landessportbünden in sportartspezifischen Übergangsregeln aufgeschrieben. Weitere Informationen findet man auch auf der Homepage des Niedersächsischen Landessportbundes.

Diese sportspezifischen Übergangsregeln der Sportfachverbände können jedoch strenger sein, als die aktuellen Anpassungen der Niedersächsischen Verordnung. Grundsätzlich gelten aber die Vorgaben und Voraussetzungen der jeweils aktuellen Niedersächsischen Verordnung und Anordnungen der zuständigen Gesundheitsämter.

Weitere Meldungen

Aktuelle Information des TSV Bassum v. 1858 zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

der aktuelle „Hard-Lockdown“ wird uns über den Februar 2021 jegliches Sportangebot unmöglich machen. Zumal die…

Weiterlesen
2. Gesundheitssportforum

Vom 15. – 20. März 2021 - digital.

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder des TSV Bassum v. 1858 e. V.,

die Sportregion Diepholz-Nienburg im LSB…

Weiterlesen
Sport – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Der Sport ist enorm wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und kann dabei helfen, gesund zu bleiben. Dennoch muss auch der Sportbetrieb in…

Weiterlesen
Wir suchen Dich!

Stellenbeschreibung

Für unsere Turngruppen suchen wir baldmöglichst – eine/n – neue/n Übungsleiter/in. Die derzeitige Übungsleiterin kann aus…

Weiterlesen
Corona-Lockerungen *** Stufenplan der Landesregierung *** Wir dürfen?

Das Land Niedersachsen hat seinen Stufenplan für Lockerungen der Corona-Einschränkungen vorgestellt. Dieser Plan muss noch in die Corona-Verordnung…

Weiterlesen
Stärkung des Ehrenamtes vom Finanzamt

Jahressteuergesetz 2020 *** Stärkung des Ehrenamtes und des Vereinswesens.

Die Bundesregierung stärkt das Ehrenamt indem ab diesem Jahr gilt:

  • Übun…
Weiterlesen
Aktuell kein Training !!!

Auf Grund der aktuellen Pandemie, findet kein Training statt. Sobald dies wieder möglich ist, informieren wir Sie gerne darüber.

Weiterlesen
Registrierung für Fußballspiele & Traininingseinheiten ab jetzt auch Online möglich

Ab sofort ist für Fußballspiele & Traininingseinheiten die Registrierung für die Corona Maßnahmen auch Online möglich, ganz einfach per App! Bei jedem…

Weiterlesen
Gesamtvorstandssitzung TSV Bassum v. 1858 e. V. am 09.09.2020

Die wesentlichen öffentlichen Besprechungsergebnisse der Sitzung im Überblick:

  1. Der geschäftsführende Vorstand tagt künftig stets am ersten…
Weiterlesen
Herzsportgruppe trainiert wieder

Die Mitglieder der Herzsportgruppe Bassum beginnen am Montag 14. September wieder mit ihrem Training. Aufgrund von Corona machen aber nicht alle…

Weiterlesen
Corona Bußgeldkatalog

Es kann teuer werden.

Auch Sportvereine können mit Bußgeldern belegt werden. Neuer Bußgeldkatalog in Kraft.

 

Weiterlesen
Schwerathleten spenden 1600 Euro

1600 Euro auf vier Umschläge verteilt: Die Sparte Schwerathleten des TSV Bassum hat vier Organisationen jeweils eine Umschlag mit einer Spende von 400…

Weiterlesen
Weitere Lockerungen der bisherigen Corona bedingten Einschränkungen

Ab Montag 06.07.2020

(8) 1Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen einschließlich…

Weiterlesen
Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen
  • Erlassdatum 19.06.2020 – In Kraft ab dem 22.06.2020 – gilt bis 06.07.2020

Folgende Neuerungen sind für den Sportbetrieb im TSV Bassum bedeutsam:

Weiterlesen